Töff!

Es ist soweit, nach 2 Jahren schon muss die Ape jetzt zu ihrer ersten Haupt- und Abgasuntersuchung. Ja, ich wollte es damals nicht wahr haben und habe bei der Zulassungsstelle angerufen, aber es stimmt: Da die Ape der Zulassung nach ein „Kraftrad“ ist, hat sie Ihren ersten TÜV zwei Jahre nach Erstzulassung – und nicht wie ein Auto erst nach 3 Jahren.

Ich war ja gespannt, was mich erwartet. Schließlich kann man mit der Ape nicht auf die Grube fahren und auf der Hebebühne findet man auch nicht recht einen Punkt um sie anzuheben!

Extra hatte ich vorher noch die Scheinwerfer eingestellt. Sonst fiel mir auch nichts ein, was der TÜV bemängeln könnte.

Es war ein schöner Tag: Sonnig mit einem blauen Himmel. Da macht es doppelt Spaß, das Heimbüro zu verlassen um mit der Ape zum TÜV zu fahren. Also eher ersteres – der TÜV müsste es nicht unbedingt sein.

Ein wunderschöner Tag um offen zu fahren. Wir warten auf den Prüfer vor dem romantischen Hintergrund der örtlichen Müllverbrennungsanlage…

Wie läuft denn nun so eine Hauptuntersuchung für ein Dreirad ab? Das ist eine gute Frage, denn genau diese schien sich der zugeteilte Prüfingenieur ebenfalls zu stellen: „Fahren sie doch mal hinten vor das Tor drei„. Er hatte Zeit gewonnen.

Angefangen haben wir dann mit der Beleuchtung: Standlicht, Blinker, Fahrlicht, Fernlicht, Rücklicht, Rückfahrscheinwerfer, Bremslicht. Fertig. Mehr gibt es nicht. Oder? Doch: Warnblinkanlage. Hat der Prüfer nicht dran gedacht, ist aber inzwischen Vorschrift. Oder genauer: Es ergibt sich aus der Ausnahme von der Ausnahme einer Vorschrift. Klingt bescheuert? Ist es auch:

„Fahrzeuge (ausgenommen Kraftfahrzeuge nach § 30a Absatz 3 mit Ausnahme von dreirädrigen Kraftfahrzeugen), die mit Fahrtrichtungsanzeigern ausgerüstet sein müssen, müssen zusätzlich eine Warnblinkanlage haben. […]“

Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO) vom 26. April 2012, § 53a, Abschnitt (4)

Erwartungsgemäß funktionieren alle Leuchteinrichtungen. Die größere Hürde ergibt sich nun: „Wissen sie, wo hier die Fahrgestellnummer angebracht ist?“. Nein, leider habe ich auch keine Ahnung, es ist meiner erste Hauptuntersuchung mit diesem Fahrzeug. Wir suchen gemeinsam ein paar Minuten in und um die Ape. Ja sogar auf dem Boden kriechen wir herum und suchen unter der Ape am zentralen Längs-Träger. Nichts. Der Prüfmensch verschwindet und schaut in seinem schlauen Computer nach. Letztlich werden wir fündig in der Nähe des rechten Türrahmens.

Nun stehen wir wieder und warten: Wo ist nur die Rahmennummer? Die Hebebühne im Hintergrund ist zwecklos, das Anheben damit klappt bei der Ape nicht! Die Grube links genauso wenig.

Nun will der Prüfer eine Runde fahren, die Ape steht aber vorwärts in der Garage. „Okay, Schaltung ist wohl so wie bei einem Vespa-Roller. Hat die denn sowas wie einen Rückwärtsgang?„. Ich wundere mich. Eigentlich eine blöde Frage für einen Prüfer, der gerade festgestellt hat, dass die Rückfahrscheinwerfer funktionieren…

Er ist wohl doch etwas aufgeregt, mein Prüfer. Er meint, das wäre seine erste Ape in mehr als 25 Dienstjahren. Das ist nicht verwunderlich, wenn man bedenkt, dass die Ape 50 wohl am meisten verkauft wurde. Die hat aber nur ein Versicherungskennzeichen und ist daher von der Hauptuntersuchung nicht betroffen.

Der Prüfer jedenfalls dreht eine Runde um den das Gebäude. Als er wieder kommt, fällt mir ein: „Ich hätte vielleicht erwähnen sollen, dass die keinen Bremskraftverstärker hat. Wenn man die Bremse testen will, dann muss man schon sehr fest zutreten.“ Das wäre okay, die Bremse wäre in Ordnung, sagt der Herr vom TÜV. Wie er das festgestellt haben will, frage ich mich still und leise – um nicht den Groll der Götter im blauen Baumarkt-Strampler auf mich zu ziehen. Quietschende Reifen habe ich jedenfalls nicht gehört – und ich weiß mit Sicherheit, dass genau das mit dieser Ape geht, wenn man nur richtig auf das Pedal latscht…

Das war es denn dann auch schon mit der Sicherheitsüberprüfung. Ich wundere mich. Denn wenn ich recht überlege, wurde neben der nur sehr oberflächlichen Bremsprobe folgendes nicht geprüft:

  • Hupe
  • Scheibenwischer und -waschvorrichtung
  • Radlager-Spiel
  • Spiel in der Gabel
  • Spiel der Hinterachs-Lenker
  • Unterbodenkorrosion
  • Antriebsmanschetten
  • Dichtigkeit des Stoßdämpfers
  • Gummielemente der Federung
  • Handbrems-Wirkung
  • Scheinwerfer-Einstellung (und dabei hatte ich mir solch eine Mühe gegeben)

Nun ging es noch an die Abgas-Untersuchung. Eine Ape Calessino gibt es im Analyse-Computer natürlich nicht. Man wählte hier einfach einen Vespa-Roller mit 200 cm³.

„Wenn sie die Diagnose-Buchse für OBD-2 suchen,…“

„Hat die doch nicht…“

Doch sicher, die hat ja auch einen Kat mir Lambda-Sonde“

Nein, echt? Ist mir egal, ich mache das jetzt hier wie bei einem Roller.“

Halten wir also am Ende fest: Wer eine Ape hat, braucht vor dem TÜV keine Angst zu haben!

Auf geht es zu neuen Abenteuern für die nächsten zwei Jahre! Also zumindest, wenn sonst nichts ausfällt…

Nicht nur findet man das Gerät hier so niedlich wie die meisten übliche Passanten auch – man hat auch schlichtweg keine Ahnung von so einem Fahrzeug! Der Prüfer heute hatte sichtbar keine Idee, wie er dieses Fahrzeug prüfen sollte. Ich hätte Motor und Achse eines Quad mit dreifacher Leistung einbauen können, ohne Türen und Katalysator hier vorfahren können – und es hätte niemanden gestört.

Letztlich war es eine sonnige Ausfahrt und mit einem positiven Ausgang: Der neue Aufkleber sagt, dass wir jetzt wieder zwei gemeinsame Jahre und hoffentlich viele Abenteuer vor uns haben, die Ape und ich.

Ein Gedanke zu „Töff!“

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert